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Gebt Kattowitz zurück

Ewkaa / Wikipedia
Kann man heute für die Vorkriegsaktien des größten Industrieunternehmens der II. Republik Polen, der Aktiengesellschaft Giesche aus Kattowitz, die Ende der 80er Jahre unter noch ungeklärten Umständen in Antiquariaten, auf Basaren und bei Sammlern aufgetaucht sind, kommunales und staatliches Vermögen in Höhe von einer Milliarde Złoty verlangen?

Im Dezember 2006 eröffnete Piotr Uszok, der Präsident von Kattowitz, mit großem Pomp einen Fahrbahntunnel, der unter einem Kreisverkehr entlangführt. Als sich der Applaus beruhigt hatte, trat ein Unbekannter an ihn heran, stellte sich als Vertreter der Aktiengesellschaft Giesche mit Sitz in Gdynia vor und fragte, wann die Stadt beginnen würde, das Vermögen der Gesellschaft an diese zurückzugeben. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Firma Giesche, die 1946 verstaatlich wurde, nur ein Teil der Geschichte von Kattowitz. Die lokalen Behörden waren davon überzeugt gewesen, die Gesellschaft sei längst liquidiert.

Die Sache muss von Ermittlern untersucht werden

Dass sie in der realen Welt auftauchte, war ein Schock. Ähnlich wie die Information, dass die von den Toten auferstandene Giesche-Gesellschaft bereits versuchte, Änderungen in den Grundbüchern zu ihrem Vorteil zu bewirken. Der Umfang der von der Gesellschaft erhobenen Vermögensansprüche an die Stadt und die Staatskasse erreicht exorbitante Summen. Bereits die ersten Anträge betreffen Immobilien, die heute um die 280 Millionen Złoty wert sind und in Besitz der Stadt Kattowitz, der Wohnungsbaugenossenschaft für Hütten- und Bergbau und der Kattowitzer Kohle-Holding sind. Vor dem Krieg gehörten zur Giesche-Gesellschaft nicht nur gewaltige Industriebetriebe und Minen, sondern auch beinahe ein Drittel der Immobilien in Kattowitz. Dr. Tomasz Pietrzykowski, Mitarbeiter der Juristischen Fakultät der Schlesischen Universität und in den Jahren 2005-2007 Wojewode Schlesiens, meint dazu: „Diese Vermögensforderungen habe ich zunächst als etwas Groteskes verstanden, aber als ich erfahren habe, dass im Wirtschaftsministerium ein Antrag der Gesellschaft auf Annullierung der Verstaatlichung bearbeitet wird, erstarrte ich.“ Der Woiwode schickte ein Schreiben an das Ressort, dass in dieser Sache, bevor die Legalität der Verstaatlichung untersucht werden kann, zunächst festgestellt werden müsse, ob die heutige Giesche-Gesellschaft als identisch mit der Gesellschaft in Vorkriegszeiten verstanden werden darf. „Man antwortete mir, dass die Gesellschaft 2005 aus dem Handelsregister der Vorkriegszeit in das aktuelle Landes-Handelsregister übertragen wurde, also war aus formaler Sicht alles in Ordnung.“ Aber der Wojewode gab zu, dass es in diesem Falle zumindest zu einer Beugung des Gesetzes gekommen sein musste und er setzte den Staatsdienst sowie die Staatsanwaltschaft und die Agentur für die Innere Sicherheit von seinen Befürchtungen in Kenntnis. Auch der Präsident von Kattowitz informierte die Staatsanwaltschaft über seinen Verdacht auf eine Straftat. „Es gilt zu überprüfen, ob wir es nicht mit dem Versuch der Erschleichung von staatlichem Vermögen zu tun haben“, sagt Pietrzykowski, der nun Bevollmächtigter des Stadtpräsidenten in der Sache der reaktivierten Giesche-Gesellschaft ist. Er hatte zuvor einen Prozess verloren und musste aufhören, die Gesellschaft „Pseudo-Giesche“ zu nennen. „Eine unglückliche Formulierung, aber ich bin weiterhin überzeugt davon, dass die aktuelle Gesellschaft nichts mit der damaligen zu tun hat, die es vor dem Krieg gab“, bewertet Pietrzykowski. „Es hat keine Reaktivierung gegeben!“, entgegnet der Anwalt Leszek Pachulski, Bevollmächtigter der Giesche-Gesellschaft. Die Gesellschaft existiere seit ihrer Eintragung in das Register, aus dem sie nie gestrichen worden sei. „Man kann auch nicht von einem gesetzlichen Nachfolger sprechen, denn der ist die Gesellschaft selbst, deren Vorstand in den Jahren 1922-2005 seinen Sitz in Kattowitz hatte, und jetzt, aus pragmatischen Gründen, in Gdynia.“ Seiner Meinung nach wäre die Feststellung am zutreffendsten, dass die Giesche-Gesellschaft, die korrekt registriert und nie liquidiert wurde, einfach ihre Tätigkeit fortgesetzt hat. Und zu Beginn wolle Giesche sein nach dem Krieg konfisziertes Vermögen zurückholen.

Aktienpreise

Alles begann an der Schwelle vom 17. zum 18. Jahrhundert. Damals bekam der Breslauer Kaufmann Georg Giesche (zur Begleichung von Schulden) von Kaiser Leopold I. das Monopol für den Zinkerzabbau in Schlesien. Auf dieser Grundlage begann die Macht des Giesche-Geschlechts zu wachsen. 1860 wurde das Familienunternehmen in die Bergbaugesellschaft Georg von Giesche’s Erben umgewandelt, mit Sitz in Breslau. Ende des 19. Jahrhunderts zählte die Gesellschaft zu den größten Unternehmen in Europa. Sie besaß Kohlegruben, Blei- und Zinkerzminen, Hütten, chemische Betriebe und eine Porzellanfabrik. In ihrer Umgebung entstanden moderne Arbeitersiedlungen, unter anderem in Giszowiec und Nikiszowiec (die vor kurzem von Małgorzata Szejnert in ihrem Buch „Schwarzer Garten“ beschrieben wurden). Nach der Aufteilung Schlesiens 1922 [Über die endgültige Teilung Oberschlesiens wurde 1922 entschieden, wobei der Oberste Rat der Alliierten zirka 70 % des Abstimmungsgebiets dem Deutschen Reich und zirka 30 % Polen zusprach], Anm. d. Red.] befanden sich 80 Prozent des Konzerns auf polnischer Seite. Diesen Teil wandelten die deutschen Eigentümer in die Aktiengesellschaft Giesche um und registrierten sie im Bezirksgericht in Kattowitz. 1926 befanden die Erben von Giesche, dass Polen die Tätigkeit der Firma mit deutschem Kapital erschwert und verkauften für 4 Millionen Dollar Aktien an die amerikanische Holding Silesian-American Corporation (SACO), die zu dem Konzern Harriman-Anaconda gehörte.

SACO verpflichtete sich der polnischen Regierung gegenüber, dass es im Gegenzug für steuerliche Erleichterungen innerhalb von 5 Jahren 10 Millionen Dollar in Giesche investieren würde. Und so kam es. Das Vorkriegskapital der Gesellschaft betrug 172 Millionen Złoty und war in 172 Inhaberaktien geteilt. Jede zu 1 Million Złoty. Nach dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges verließ die amerikanische Leitung der Gesellschaft Polen. Die Firmenleitung übernahm ein deutscher kommissarischer Verwalter, der mit Giesches Erben aus Breslau verbunden war. Er versuchte, die volle Eigentümergewalt über die Gesellschaft zu erlangen, aber alle darauf abzielenden Entscheidungen (unter anderem neue Eigentümerverträge und Eintragungen in die Grundbücher) wurden nach dem Krieg für illegal erklärt, da sie vom Besatzer vollzogen wurden und demzufolge kraft Gesetzes ungültig waren. Wichtig ist dagegen, dass der Giesche-Konzern in deutschen Händen mit Volldampf für Hitlers Kriegsmaschine arbeitete, wobei er Gefangene und Zwangsarbeiter ausnutzte.


Die Amerikaner fragen

Sicherlich wurde die Gesellschaft deshalb 1946 als deutsche Firma anerkannt und ohne Entschädigungen verstaatlicht. Schnell allerdings begann die Regierung der USA, sich für das Vermögen der amerikanischen Aktionäre einzusetzen. Gemäß Nachkriegsrecht stand den Besitzern von Inhaberaktien, die vor dem 1. September 1939 emittiert wurden, eine Entschädigung zu, vorausgesetzt sie wurden bis zum 31. März 1949 amtlich registriert. Dazu waren unter anderem Konsulate berechtigt – die Giesche-Aktien wurden am 22. April 1948 im Konsulat in New York registriert. Zur Jahreshälfte 1960 schlossen Polen und die USA einen Vertrag über Entschädigungen amerikanischer Bürger für den Besitz, den sie in Polen durch Verstaatlichung verlorenen hatten. Man bewertete dieses Vermögen mit insgesamt 40 Millionen Dollar, davon erhielten die Aktionäre der Giesche-Gesellschaft 30 Millionen. Die Amerikaner stellten uns 172 Vorkriegs-Inhaberaktien aus und waren der Meinung, dass damit alle Entschädigungsansprüche der US-Bürger gegenüber Polen abgegolten seien. „Wenn die Aktien zerstört worden wären, würde es heute die Giesche-Frage nicht geben“, sagt Zygmunt Ziółkowski, Vorsitzender der Abteilung für Wirtschaftsstraftaten bei der Bezirks-Staatsanwaltschaft in Tarnobrzeg.

Die Ermittler untersuchen, wo die Aktien aufbewahrt wurden, als der Staat die Kontrolle über sie verlor. Sie sind auf dem Sammlermarkt in den Jahren 1988/89 aufgetaucht und kamen wahrscheinlich aus dem Ministerium für Finanzen. Staatsanwalt Ziółkowski sagt dies jedoch nicht direkt, spricht stattdessen von einem staatlichen Amt. Die Aktien müssten gestempelt oder ganz normal gelocht sein, manche haben ihre Gültigkeit verloren. „Aber damals hat sich niemand um solche Dinge gekümmert“, sagt Dr. Pietrzykowski. „Für die Volksrepublik war das Kapitel abgeschlossen.“ Es kümmerte sich auch niemand darum, die Giesche-Gesellschaft aus dem Handelsregister der Vorkriegszeit zu streichen. Womöglich sind die Aktien einfach im Altpapier gelandet und unterwegs zu den Papierverarbeitungsbetrieben oder bereits in der Altpapierannahmestelle war jemand von den bunten Dokumenten fasziniert. Und so gelangten sie auf den Markt.



Register Nummer 1637

Eine Giesche-Aktie konnte man vor ein paar Jahren für 200 Złoty erwerben. Sie stieg auf 800 Złoty als Stimmen lauter wurden, dass die Nachfrage nach ihnen groß ist, weil sie der Reaktivierung der Gesellschaft dienen sollen. Diese vollzog im März 2006 Marek Niegrzybowski, in der Dreistadt [i.e. gängige Bezeichnung für den Ballungsraum der Städte Danzig, Sopot und Gdynia, Anm. d. Red.] bekannt als Liebhaber alter Dokumente, Geschäftsführer einer Consulting-Firma in Gdynia. Zuvor besaß er zusammen mit einer Gruppe von Teilhabern circa 70 Prozent der 172 Giesche-Aktien. Im Gespräch mit der „Gazeta Wyborcza“ sagte er, damals schon Vorsitzender des Vorstandes der Gesellschaft, dass er die Aktien von den Erben der Personen erworben hätte, in deren Besitz sie waren. Eine solche Zahl gestattete es ihm, eine Hauptversammlung der Aktionäre einzuberufen und das Firmenkapital auf die aktuell erforderliche Summe von 500.000 Złoty anzuheben (dies war notwendig, weil nach zweimaliger Abwertung der polnischen Währung [durch die Währungsreformen im Jahr 1949 und 1995, Anm. d. Red.] die 172 Millionen Złoty der Vorkriegszeit nunmehr 172 Złoty entsprachen). Es wurde eine neue Leitung der Giesche-Gesellschaft berufen, denn die letzte Spur des alten Vorstandes endet 1946. Die neuen Eigentümer besitzen heute über 99 Prozent der Aktien.

Die Giesche-Gesellschaft existierte jahrzehntelang nur als Eintrag im Vorkriegs-Register und war dort unter der Nummer 1637 verzeichnet. „Aber sie existierte gemäß geltendem Recht, und auf den Antrag der neuen Inhaber hin wurde sie vor drei Jahren in das Landes-Handelsregister aufgenommen“, unterstreicht Anwalt Pachulski. Giesche existiere also ohne Unterbrechung seit 1922, seine Klienten hätten die Aktien legal gekauft. Er sagt, es sei ein großes Plus des polnischen Rechtssystems, dass es die bisherigen Regulierungen anerkannt hat. „Der Versuch, diesen Sachverhalt jetzt infrage zu stellen, könnte nur durch halsbrecherische Rechtskonstruktionen erfolgen.“ Giesches Bevollmächtigter sieht keinen Sinn darin, die rechtliche Existenz der Gesellschaft infrage zu stellen. „Wir haben Gerichte angerufen, haben schon einige Prozesse gewonnen, wo bleibt hier also die Logik?“ Kürzlich hat das Oberste Verwaltungsgericht einer Beschwerde von Giesche stattgegeben, und damit das Urteil des Wojwodschafts-Verwaltungsgerichtes in Kattowitz außer kraft gesetzt. Vor zwei Jahren beantragte die Gesellschaft beim Präsidenten von Kattowitz die Herausgabe von Auszügen aus den Grundstückskatastern, weil sie wollte, dass illegale Eintragungen in den Grundbüchern gestrichen werden und an diese Stellen Giesche wieder als Eigentümer eingetragen werde. Es handelte sich um Grundstücke mit einer Fläche von 140 Hektar.

Der Präsident verweigerte dies, stoppte die Verwaltungsverfahren in dieser Sache, schob laufende Ermittlungen vor, die erweisen sollten, ob die derzeitige Gesellschaft identisch ist mit dem Konzern Giesche aus der Vorkriegszeit. Das Wojwodschafts-Verwaltungsgericht war damit einverstanden, aber das Oberste Verwaltungsgericht setzte dieses Urteil außer kraft, weil ein Verwaltungsverfahren mit einem eindeutigen Ergebnis abgeschlossen werden muss: Einverständnis mit der Herausgabe der Pläne oder nicht. „Wenn das Wesen des Streits ist, ob die Gesellschaft existiert oder nicht, dann haben wir bereits allein mit der Annahme der Sache durch das Oberste Verwaltungsgericht gewonnen“, fügt Pachulski hinzu. Im Fall Giesche gegen Kattowitz ist die Zeit der Juristen gekommen. Der Streit geht darum, ob mit den auf dem Sammlermarkt erworbenen Papieren eine Gesellschaft reaktiviert werden kann und dann eine Rückgabe des Vorkriegsvermögens gefordert werden darf? Es treten auch andere Zweifel auf. Schließlich hat der polnische Staat diese Aktien bereits bezahlt. „Das Problem besteht darin, dass die Regelung von Verpflichtungen gegenüber amerikanischen Aktionären keinen Einfluss auf die Ansprüche der Gesellschaft selbst hat“, sagt Marcin Dziurda, Vorsitzender der Generalstaatsanwaltschaft der Staatskasse. Die Aktien hätten auf dem Markt nicht auftauchen dürfen, sind es aber dennoch. Ob dem Käufer bewusst war, dass sie illegal auf dem Markt sind? „Das ist eine wichtige Frage für uns“, sagt Staatsanwalt Ziółkowski. „Stellen wir uns vor, die Inhaberaktien sind gestohlen worden. Steht der Person, die in ihren Besitz gekommen ist, ein gesetzlicher Titel zu?“

Eine Bombe im RHB

Nach der jetzigen Rechtslage könnten die Ansprüche von Giesche nur dann blockiert werden, wenn bewiesen werden könnte, dass die Reaktivierung der Gesellschaft und ihre Tätigkeit zum Ziel haben, „einen Dritten dazu bringen, in unvorteilhafter Weise über eigenes oder fremdes Vermögen zu verfügen“ (Artikel 286 StGB). Das heißt, wir hätten es mit Erschleichung oder Betrug zu tun. Oder die auf dem Sammlermarkt erworbenen Aktien waren keine Grundlage zur Reaktivierung der Gesellschaft und zur Eintragung in das Handelsregister. Derzeit ist im Wirtschaftsministerium – im Büro der Bewertung der Rechtmäßigkeiten von Verstaatlichungsentscheidungen – ein Verfahren auf Antrag der Giesche-Gesellschaft über die Feststellung der Ungültigkeit von Entscheidungen zu 16 Grundstücken in Kattowitz und Mysłowice anhängig. Das Dekret über die Verstaatlichung betraf nämlich Industrieunternehmen, aber nicht die damit verbundenen Immobilien. Anders ausgedrückt: Giesche will nicht die heutige Mine Wieczorek in Kattowitz zurückhaben, sondern es will die Rückgabe des Vermögens, das zu dem verstaatlichten Unternehmen gehört. Der Umfang der Forderungen der Giesche-Gesellschaft, der zu Beginn auf allen Ebenen unterschätzt wurde, hat im Wirtschaftsressort fieberhafte Arbeiten an Änderungen der Bestimmungen ausgelöst, die den Übergang von Gesellschaften, die vor dem Krieg im Handelsregister (RHB) eingetragen waren, in das derzeit geltende Landes-Handelsregister regeln. Im RHB sind nämlich noch über 100.000 Gesellschaften geführt. Für die staatlichen Finanzen ist das eine Zeitbombe, selbst wenn nur ein Teil von ihnen (nach dem Vorbild von Giesche) reaktiviert würde.

Der Text erschien in der Polityka Nr. 46 vom 09.11.2009 | Übersetzung Antje Ritter-Jasinska | Redaktion: Paul Gromnitza

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