Osoby czytające wydania polityki

Wiarygodność w czasach niepewności

Wypróbuj za 11,90 zł!

Subskrybuj
Świat

Der Strich bricht Recht

Darren Staples/Reuters / Forum
Mateusz Grzelak bekommt noch immer keinen Ethikunterricht in der Schule. Dafür hat er zumindest in Straßburg Recht bekommen, dass das Diskriminierung ist.

Mateusz’ Probleme haben schon im Kindergarten begonnen, als in der ältesten Gruppe Religionsstunden eingeführt wurden. Die Grzelaks waren als nichtreligiöse Familie dagegen, dass ihr Sohn daran teilnimmt. Am Anfang versuchten sie, die Sache schweigend zu übergehen, hofften darauf, dass sich alles irgendwie fügen würde, aber als sie das Lehrbuch bezahlen sollen, mussten sie eine Erklärung abgeben. Bis dahin war Mateusz gern in den Kindergarten gegangen. Von jetzt ab kam er verweint nach Hause, denn für die Religionsstunde trennten ihn die Kindergärtnerinnen von der Gruppe. Er sollte allein bleiben und mit Bausteinen spielen. Über die Familie kamen Gerüchte auf. Juden? Kommunisten? Zeugen Jehovas? Auf jeden Fall waren die irgendwie anders.

In der Grundschule wurde es noch schlimmer. Sie mussten eine Erklärung unterschreiben, dass sie auf den Religionsunterricht verzichten, obwohl laut Gesetz eigentlich die Eltern der Kinder, die am Religionsunterricht teilnehmen, eine Erklärung unterzeichnen müssten. Auf ihre Bitte, Ethikunterricht anzubieten, bekamen sie zu hören, dass die Schule als Alternative für Mateusz einen Aufenthalt auf dem Flur oder eventuell in der Bibliothek organisieren kann. Weil er anders war, wurde er von seinen Mitschülern gehänselt, geschlagen, mit Gewalt wurde versucht, ihn zu bekehren. Seine Sachen wurden in der Toilette versenkt. Er musste die Schule wechseln. Dort gab es zwar auch keine Ethik, aber zumindest hatte er während des Religionsunterrichts zusätzliche Deutschstunden.

„In jeder Schule, in der unser Sohn war, ob im Gymnasium, dann im Lyzeum, später im Technikum, haben wir beantragt, dass Ethikunterricht angeboten wird“, erzählt Czesław Grzelak. „Die Direktoren haben mich wie eine sonderbare atmosphärische Erscheinung angesehen: Ethikunterricht in Ostrów Wielkopolski? Ich sei wohl auf den Kopf gefallen.“

Die Grzelaks begannen, sich zu beschweren. Bei der Schuldirektion, beim Kuratorium, beim Ministerium für Nationale Bildung, beim Präsidenten, beim Bürgerbeauftragten. Sie bekamen ausweichende Antworten. Theoretisch hätten sie recht, aber wenn es praktisch nicht umsetzbar sei, dann könne man nichts machen. Der Bürgerbeauftragte, bei dem sie sich wegen Diskriminierung beschwerten, antwortete, dass „die Sympathie von Mitschülern nicht von der Weltanschauung der Eltern eines Kindes abhängen sollte. Leider lassen sich fehlende Sensibilität und die Intoleranz mancher Menschen nicht per Gesetz ändern.“ Im Jahr 2002 beschlossen sie, sich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu beschweren.

„Mir wurde vorgeworfen, ich hätte den Kampf aufgenommen ohne Rücksicht auf das Wohl meines Kindes, ich setze durch ideologische Blindheit meinen Sohn Problemen und Unannehmlichkeiten aus. Meine Frau und ich haben uns diese Entscheidung wohl überlegt. Wir haben die ganze Zeit über versucht, ihn zu schützen, aber wir konnten wirklich nicht anders vorgehen“, erklärt Czesław Grzelak. „Wir wollten unseren Sohn zu einem anständigen und aufrichtigen Menschen erziehen. Wie hätten wir ihm sagen sollen: Wir sind zwar konfessionslos, aber geh um des lieben Friedens willen zum Religionsunterricht und tu so als ob? Wir wollten ihm nicht von klein an Heuchelei beibringen.“ Zuvor waren zwei ähnliche Fälle (Janik gegen Polen und Saniewski gegen Polen) von Straßburg abgewiesen worden.

„Jahrelang hat der Gerichtshof sich bemüht, nicht in die delikate Angelegenheit des Verhältnisses von Staat und Kirche einzugreifen“, erklärt Dr. Adam Bodnar, Sekretär der Helsinki-Föderation für Menschenrechte, die die Grzelaks in Straßburg unterstützt hat. „In letzter Zeit hat sich jedoch die Situation verändert. Die Richter sind der Meinung, dass die Rechte und Bedürfnisse konfessionsloser Menschen nicht länger ignoriert werden dürfen. Ein Durchbruch war der Fall eines Kruzifixes, das in einer italienischen Schule angebracht war.“

Der Fall der Grzelaks zog sich acht Jahre hin, doch das Urteil des Gerichtshofes ist eindeutig. Der Strich auf dem Zeugnis in der Rubrik Religion/Ethik ist eine Form der Diskriminierung. Wenn ein Staat – direkt oder indirekt – eine Situation schafft, in der die Individuen dazu verpflichtet sind, ihre religiösen Überzeugungen offen zu legen, greift er in die Gewissens- und Bekenntnisfreiheit ein. Besonders, wenn es um die Sphäre öffentlicher Dienstleistungen geht wie die Bildung. Der Gerichtshof war außerdem der Meinung, dass ab September 2007, als der Bildungsminister eine Verordnung erlassen hat, nach der die Note für den Religions- oder Ethikunterricht in den Gesamtdurchschnitt einzurechen ist, die Situation von Schülern wie Mateusz Grzelak noch problematischer geworden sei, weil praktisch kein Ethikunterricht angeboten werde. Ein halbes Jahr zuvor hatte das Verfassungsgericht mit einer Stimme Enthaltung durch Professor Ewa Łętowska befunden, dass diese Vorschrift verfassungsgemäß sei.

„Das Verfassungsgericht hat die Angelegenheit in rein theoretischen Dimensionen betrachtet. Es hat die Vorschriften analysiert, und die Augen vor der Wirklichkeit verschlossen“, sagt Adam Bodnar. „Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sollte ihm eine Lehre sein, dass man so nicht verfahren darf.“

Der Ethikunterricht an polnischen Schulen war von Beginn an reine Fiktion. Als der Religionsunterricht [im Jahr 1990, Anm. d. Red.]  eingeführt wurde – wir erinnern uns, dass dies durch ein Hintertürchen geschah, da kraft einer Verordnung des Ministers, und nicht eines durch den Sejm verabschiedeten Gesetzes und unter gewaltigem gesellschaftlichen Widerstand – fügte man den Ethikunterricht als eine Art Feigenblatt hinzu. Es sollte die faktische Diskriminierung Konfessionsloser in einem weltanschaulich neutralen Staat verdecken und den Anschein eines Kompromisses beider Konfliktparteien wecken. Ähnlich sieht es mit der Regelung aus, in der Schule Sexualkunde einzuführen, die mit der Verabschiedung des restriktiven Abtreibungsgesetzes aufgestellt wurde. Man schreibt da irgend etwas hinein, um den Opponenten den Mund zu stopfen, die Praxis sieht dann ganz anders aus. „Es gibt keine Interessenten für den Ethikunterricht, und selbst wenn sich welche finden, wird es schon bald keine mehr geben“, erklärte der damalige Vizebildungsminister Kazimierz Marcinkiewicz [in den Jahren 1992 - 1993, Anm. d. Red.]. Hochrangige Wissenschaftler wie die Professoren Ewa Łętowska, Jacek Hołówka, Hanna Świda-Ziemba, Barbara Stanosz, die kostenlose Vorlesungen in den Schulen einführen wollten und das Ministerium lediglich um Hilfe bei der Organisation baten, erhielten als Antwort, das Ministerium „sehe keinen Bedarf, dieses Angebot privilegiert zu behandeln“.

Als Schüler erklärten, dass sie am Ethikunterricht teilnehmen möchten, verleideten es ihnen die Schulen, indem sie die Unterrichtsstunde auf 7.00 Uhr legten oder an das andere Ende der Stadt, oder indem sie darauf hinwiesen, dass im kommenden Jahr die Abiturprüfungen seien und man besser nicht auffallen solle. Es entstand ein Teufelskreis: Es gibt keinen Ethikunterricht, weil es keine Interessenten gibt, es gibt keine Interessenten, weil es keinen Ethikunterricht gibt. Ministerin Katarzyna Hall hatte  versprochen, dass sich dies ab September 2009 ändern würde. Als die Grzelaks in Straßburg Beschwerde einlegten, war der Ethikunterricht in 1 Prozent der polnischen Schulen eingeführt, heute sind es 2,4 Prozent. Dies lässt sich kaum als reale Veränderung bezeichnen. Und es ist nicht das Ergebnis besonderer Maßnahmen des Ministeriums, sondern folgt aus der Tatsache, dass die Note für den Ethik- oder Religionsunterricht in die Gesamtnote einfließt. Eine Handvoll entschlossene Personen, die entschieden die Teilnahme am Religionsunterricht verweigern, hat begonnen, auf die Schuldirektionen Druck auszuüben.

Im Rahmen von Reformen entstanden Grundlagen für den Ethik-Lehrplan, aber in den Grundschulen und Gymnasien gibt es keine Lehrbücher. Das erste vom Bildungsministerium bestätigte Lehrbuch für vom Gymnasium weiterführende Schulen war das Buch des Priesters Professor Andrzej Szostek, Publizist der Wochenzeitschrift Niedziela. Jetzt stehen auf der Lehrbuchliste noch zwei Bücher von Magdalena Środa [Philosophin und Professorin für Ethik an der Universität Warschau, Anm. d. Red.]. Mit diesen Büchern gibt es jedoch ein Problem: Sie existieren nämlich physisch gar nicht. Vor vielen Jahren schon sind sie eingestampft worden. „Ich werde aus ganz Polen angerufen mit der Bitte um das Lehrbuch, deshalb kopiere ich es eigenhändig und sende es zu“, antwortet Magdalena Środa. „Die Schulbuch- und Pädagogikverlage wollten es nicht neu auflegen, haben aber auf die Rechte verzichtet, vielleicht klappt es ja mit einem anderen Verlag.“

Die Behörden schieben die Verantwortung für das Straßburger Urteil den Schuldirektionen zu. Das Außenministerium, das bis September Zeit hat sich zu entscheiden, ob es dagegen Widerspruch einlegt, kommentierte, das Problem läge nicht in der polnischen Gesetzgebung, sondern an der schlechten praktischen Umsetzung in den Bildungseinrichtungen. Der Sprecher des Bildungsministeriums Grzegorz Żurawski ist ebenfalls der Meinung, dass die Schuld auf Seiten der Schulen und den leitenden Behörden zu suchen sei, weil diese die Vorschriften nicht respektieren würden. Tatsächlich ist mit der polnischen Gesetzgebung alles in Ordnung, aber die schlechte praktische Umsetzung wird sich durch die passive Haltung des Ministeriums nicht verbessern. Diese Haltung bedeutet nämlich, dass das Ministerium den Zustand akzeptiert.

Wenn das Urteil im Fall Grzelak rechtskräftig wird, wird Polen es umsetzen müssen. Es wird die Verordnung darüber, dass die Note für Religions- oder Ethikunterricht in die Gesamtzensur einfließt, zurücknehmen, für diese Note ein gesondertes Zeugnis ausstellen, oder endlich eine reale Alternative für den Religionsunterricht finden müssen. „Wenn die Behörden versuchen sollten, die Sache zu ignorieren, werden sie das Ministerkomitee des Europarates am Hals haben, unterstützt von NGOs“, kündigt Adam Bodnar an. „Und außerdem wäre das peinlich. Noch stehen wir, was die Umsetzung der Urteile des Gerichtshofes angeht, gut da. Es wäre schade, dies zu verderben.“

Das Urteil des EGMR [vom 15. Juni 2010, Anm. d. Red.] gibt den Konfessionslosen, die sich von den polnischen Schulen diskriminiert fühlen, ein wichtiges Druckmittel in die Hand. Die Grzelaks haben den Weg bereitet. Ähnliche Fälle werden sicherlich nicht so lange auf eine Verhandlung warten müssen. Und in diesem Fall muss nicht einmal der innerstaatliche Instanzenzug durchlaufen werden, weil das Gericht eine Entschädigung zuerkennen könnte, was aber die Situation in den Schulen nicht ändern würde. Es genügt nachzuweisen, dass man bei der Schuldirektion, dem Kuratorium und dem Ministerium Beschwerde eingelegt hat, und dann kann man sich an Straßburg wenden. Laut Adam Bodnar, könnte noch mehr Druck auf die Behörden ausgeübt werden, wenn man Zivilklage wegen Verletzung der persönlichen Rechte mit Berufung auf das Urteil des EGMR einlegt und eine Entschädigungszahlung aus dem Fiskus verlangt. Eine Vorlage für solche Beschwerden will das Portal Racjonalista auf seinen Seiten veröffentlichen.

Mateusz Grzelak sind noch zwei Jahre Schule geblieben. In einer der Schulen in Ostrów Wielkopolski wurde kürzlich Ethikunterricht eingeführt. Leider ist das nicht Mateusz’ Schule.

Der Text erschien  in der Polityka Nr. 27 vom 30.06.2010 | Übersetzung: Antje Ritter-Jasinska | Redaktion: Paul-Richard Gromnitza |

Więcej na ten temat
Reklama

Warte przeczytania

Czytaj także

null
Historia

Dlaczego tak późno? Marian Turski w 80. rocznicę wybuchu powstania w getcie warszawskim

Powstanie w warszawskim getcie wybuchło dopiero wtedy, kiedy większość blisko półmilionowego żydowskiego miasta już nie żyła, została zgładzona.

Marian Turski
19.04.2023
Reklama

Ta strona do poprawnego działania wymaga włączenia mechanizmu "ciasteczek" w przeglądarce.

Powrót na stronę główną